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Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen von Holiday Maker Tours AG

Wir empfehlen Ihnen, die nachfolgenden Reise- und Vertragsbedingungen sorgfältig zu lesen. Die Reise- und Vertragsbedingungen sind Bestandteil des Vertrags zwischen Ihnen und HOLIDAY MAKER TOURS AG.

1. Vertragsabschluss

1.1. Diese „Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen“ (nachfolgend ARVB genannt) gelten für alle Reiseteilnehmer/innen, sofern die Buchung ein HOLIDAY MAKER TOURS AG Reiseveranstalterangebot betrifft. Wir empfehlen Ihnen deshalb, die nachfolgenden ARVB sehr sorgfältig zu lesen. Um manche Enttäuschung und Ärger zu ersparen, empfehlen wir Ihnen ausserdem, auch die Informationen in unseren Katalogen unter den Titeln „Allgemeine Informationen" und „Das sollten Sie wissen/Zu beachten“ genau zu studieren; diese sowie die ARVB sind Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und HOLIDAY MAKER TOURS AG.

1.2. Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung durch die Buchungsstelle kommt zwischen Ihnen und HOLIDAY MAKER TOURS AG ein Vertrag zustande, sofern Ihre Buchung ein HOLIDAY MAKER TOURS AG Reiseveranstaltungsangebot betrifft. In allen anderen Fällen handelt HOLIDAY MAKER TOURS AG lediglich als Vermittler von Transportleistungen Dritter (insbesondere von Transportleistungen und Hotelunterkünften sowie bei der Buchung von Reiseangeboten anderer Reiseveranstalter über HOLIDAY MAKER TOURS AG). Dadurch entstehen für Sie und HOLIDAY MAKER TOURS AG bestimmte Rechte und Pflichten. Für HOLIDAY MAKER TOURS AG ist der Schutz der Privatsphäre und persönlicher Daten von grosser Wichtigkeit. Unsere Datenschutzpraxis steht im Einklang mit der schweizerischen Datenschutgesetzgebung. Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, sofern sie zur Vertragsdurchführung oder zur optimalen Kundenbetreuung erforderlich sind. Sie nehmen zur Kenntnis, dass Ihre Daten zu diesem Zweck und/oder zur Bearbeitung durch HOLIDAY MAKER TOURS AG Outsourcing-Partner auch ins Ausland (insbesondere auch an die Destination Ihrer Reise) verschoben werden. HOLIDAY MAKER TOURS AG behält sich vor, Sie darüber hinaus zukünftig über aktuelle Angebote zu informieren, es sei denn Sie teilen uns mit, dass Sie dies nicht wünschen. Bitte lesen Sie auch Punkt 15. Datenschutz

1.3. Persönliche Angaben
Sie sind verpflichtet, anlässlich der Buchung Ihren Namen und die Namen der Mitreisenden wie in den für die Reise verwendeten Personalausweisen (Pass, usw.) anzugeben. Stimmen die Namen auf den Reisedokumenten, insbesondere auf dem Flugschein nicht mit den Namen auf dem Personalausweis überein, kann Ihnen die Reiseleistung, z. B. durch die Fluggesellschaft, verweigert werden, oder es entstehen Kosten für die Neuausstellung des Tickets. Die dabei entstehenden Kosten gehen zu Ihren Lasten und nicht bezogene Leistungen werden nicht rückvergütet. 

1.4. Werden Ihnen durch HOLIDAY MAKER TOURS AG Reisearrangements von anderen Reiseveranstaltern vermittelt, so gelten deren eigene Reise- und Vertragsbestimmungen. Bei allen von HOLIDAY MAKER TOURS AG vermittelten Nur-Flug-Arrangements gelten die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen der zuständigen Fluggesellschaften. HOLIDAY MAKER TOURS AG ist in diesen Fällen nicht Vertragspartei, und Sie können sich daher auch nicht auf die vorliegenden Reise- und Vertragsbedingungen berufen.

1.5. Wir weisen Sie ferner darauf hin, dass unsere Leistungen in der Regel erst ab Flughafen in der Schweiz und für Schiffsreisen ab dem Einschiffungshafen gelten. Beachten Sie bitte die entsprechenden Angaben in unseren Katalogen. Das rechtzeitige Eintreffen am Abreiseort liegt deshalb in Ihrer Verantwortung.

2. Anmeldung / Provisorische Reservierung

Aus unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, dass zahlreiche Flüge, Hotels und Arrangements oft schon frühzeitig ausverkauft sind. Es liegt deshalb in Ihrem eigenen Interesse, sich so früh wie möglich anzumelden, was auch in Form einer vorerst provisorischen Reservierung erfolgen kann. In diesem Fall nimmt HOLIDAY MAKER TOURS AG, ohne dass Sie dadurch verpflichtet werden, Ihre provisorische Reservierung bis zu einem festzusetzenden Datum gerne entgegen. Bei Sonderaktionen können keine provisorische Buchungen vorgenommen werden. Die Annullationskosten bei Sonderangeboten betragen ab Buchungsdatum: 100%

3. Reisepreis und Zahlungsbedingungen

3.1. Der von Ihnen zu bezahlende Reisepreis ergibt sich aus den publizierten Preisen von HOLIDAY MAKER TOURS AG bzw. aus den dem Reisekatalog beigefügten Preislisten. Falls nicht speziell erwähnt, verstehen sich unsere Preise pro Person in Schweizer Franken und mit Unterkunft im Doppelzimmer. Die in den Reisekatalogen bzw. in den Preislisten aufgeführten Preise gelten für maximal 9 Personen pro Auftrag. Ab 10 Personen können die Preise variieren. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind Barzahlungspreise. Zahlen Sie mit Kreditkarte, kann die Buchungsstelle einen Zuschlag erheben. Allfällig anfallende Zusatz- und Nebenkosten sind vor Ort zu begleichen (z. B. City-Taxen, Liefer- und Abholgebühr für Mietwagen, etc.)

3.2. Bei Pauschalarrangements sowie bei Baukastenarrangements sind die Preise aufenthaltsbezogen.

3.3. Buchungs- und Reservierungsgebühr

3.3.1. Bei der Buchung eines “Nur-Land-Arrangements” (z.B. Hotelreservierung, Rundreise ohne ausgeschriebene Flugvariante, Mietautoreservationen, lokale Flüge) erhebt HOLIDAY MAKER TOURS AG eine Buchungsgebühr, die je nach Destination verschieden hoch ist. Transfers sind bei dieser Variante nicht eingeschlossen. Davon abweichende Bedingungen ersehen Sie in den Katalogen/Preislisten bei der entsprechenden Destination bzw. beim entsprechenden Angebot.

3.3.2. Weniger als 7 Arbeitstage vor Abreise erhebt HOLIDAY MAKER TOURS AG einen Expresszuschlag von CHF 50 pro Auftrag.

3.3.3. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Buchungsstelle neben den im Katalog erwähnten Preisen zusätzlich Kostenanteile für die Reservierung und Bearbeitung, insbesondere bei Offertestellung, gemäss den Richtlinien des Schweizerischen Reiseverbandes erheben kann.

3.4. Zahlungsbedingungen

3.4.1. Bei der Anmeldung ist gleichzeitig eine Anzahlung zu leisten: CHF 400 pro Person für alle Reisen in Europa und CHF 750 pro Person für Reisen nach Übersee, resp. 30% des vereinbarten Arrangementpreises. Um kurzfristige Buchungen und Reservierungen vornehmen zu können, werden Rückfragen notwendig. Die dadurch entstandenen Kosten werden Ihnen in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Hotels, die nicht in unseren Katalogen enthalten sind. Bei Buchungen weniger als 30 Tage vor Abreise ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich der definitiven Auftragsbestätigung zu bezahlen.

3.4.2. Der Restbetrag ist 30 Tage vor Abreise zahlbar, kurzfristige Buchungen sofort nach Erhalt der Rechnung. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Dokumente nach Eingang Ihrer Zahlung über den ganzen Betrag ausgehändigt oder zugestellt. Nicht rechtzeitige Zahlung berechtigt HOLIDAY MAKER TOURS AG, die Reiseleistung zu verweigern.

3.5. Preisänderung

3.5.1. In Ausnahmefällen ist es möglich, dass die in den HOLIDAY MAKER TOURS AG Prospekten bzw. Preislisten angegebenen Preise erhöht werden müssen, wie z.B.
– Tarifänderungen von Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschläge)
– neu eingeführte oder erhöhte allgemeinverbindliche Gebühren oder Abgaben (z.B. erhöhte Flughafentaxen)
– staatlich verfügte Preiserhöhung
– Wechselkursänderungen

3.5.2. Falls HOLIDAY MAKER TOURS AG die in den Katalogen angegebenen Preise aus den oben erwähnten Gründen ändern muss, wird Ihnen diese Preiserhöhung bis spätestens drei Wochen vor Abreise bekanntgegeben. Sofern die Preiserhöhung 10% des ausgeschriebenen und von HOLIDAY MAKER TOURS AG bestätigten Pauschalpreises übersteigt, haben Sie das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden Ihnen von HOLIDAY MAKER TOURS AG alle bereits geleisteten Zahlungen innert 30 Tagen zurückerstattet. Sie können aber statt dessen auch ein anderes von HOLIDAY MAKER TOURS AG offeriertes Reisearrangement buchen. HOLIDAY MAKER TOURS AG bemüht sich, Ihre Wünsche nach Möglichkeit zu berücksichtigen und wird hierbei die von Ihnen bereits geleisteten Zahlungen ohne irgendwelche Abzüge an den Preis anrechnen.

4. Rücktrittsbedingungen/Änderungen

 

4.1. Bearbeitungsgebühren

Bis zu Beginn der Annullierungsfristen (siehe 4.2.1.) erheben wir für Annullierung und Änderungen (Namensänderungen, Änderungen des Reisedatums, Umbuchung der Unterkunft) eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100 pro Person, jedoch maximal CHF 200 pro Auftrag. Hinzu kommen noch eventuelle Telefonspesen. Nach Beginn der Annullierungsfristen gelten die Bedingungen gemäss Ziff. 4.2.

4.2. Kosten einer Annullierung

4.2.1. Pauschalarrangements, Rundreisen und Landleistungen
Treten Sie später als 42 Tage vor dem Abreisedatum von der Reise zurück, müssen wir zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr noch die folgenden Kosten in Prozenten des Totalpreises erheben (folgende Regelung gilt auch für Änderungen):
41 – 31 Tage vor Abreise 15%
30 – 15 Tage vor Abreise 30%
14 – 8 Tage vor Abreise 50%
7 – 1 Tage vor Abreise 80%
24 Stunden vor Abreise 100%
Für den Indischen Ozean und einzelne Hotels gelten zum Teil andere Annullationsbedingungen. Siehe Preisliste/Bestätigung.

4.2.2. Sonderaktionen
100% ab Buchung

4.2.3. Weihnachten & Neujahr / Ostern
Allgemein gelten für Abflüge und/oder Aufenthalte vom 15.12.22 bis 10.01.23 resp. 03.04. - 16.04.23 folgende Bestimmungen:
60 – 30 Tage vor Abreise 30%
29 – 15 Tage vor Abreise 50%
14 – 0 Tage vor Abreise 100%

4.2.4. Linienflüge zu Spezialpreisen
Für diese Flüge (Gruppen- und Spezialtarife) gelten die Annullierungsbedingungen der entsprechenden Fluggesellschaften und Tarifklassen.

4.3. Ersatzperson

Sollten Sie verhindert sein, so können Sie bei HOLIDAY MAKER TOURS AG grundsätzlich immer eine Ersatzperson Ihre Reise antreten lassen. In diesem Fall sind allerdings folgende Voraussetzungen zu beachten:
– Die Ersatzperson ist bereit, Ihr Reisearrangement unter den gleichen Bedingungen zu übernehmen, die Sie mit uns vereinbart haben.
– Die anderen an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen (Hotels oder Flug- und Schiffahrtsgesellschaften) akzeptieren diese Änderung, was allerdings in der Hochsaison mit Schwierigkeiten verbunden sein oder an den Flugtarifbestimmungen scheitern kann.
– Sind die Flugbillette schon ausgestellt, entsteht eine Bearbeitungsgebühr, welche je nach Fluggesellschaft variieren kann.
– Die Ersatzperson erfüllt die besonderen Reiseerfordernisse (Pass, Visa, Impfvorschriften).
– Der Teilnahme Ihrer Ersatzperson an der Reise stehen keine gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen entgegen. Diese Person und Sie haften uns oder der Buchungsstelle, die Vertragspartei ist, solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für die gegebenenfalls durch diese Abtretung entstehenden Mehrkosten.

4.4. Ihre Mitwirkungspflichten
- Bei Erhalt der Rechnung/Bestätigung von der Buchungsstelle sind Sie verpflichtet, Ihre persönlichen Angaben und Daten unverzüglich zu prüfen und eventuelle Abweichungen zur Reisebuchung sofort HOLIDAY MAKER TOURS AG bzw. Ihrer Buchungsstelle zu melden.
- Bei Erhalt der Reisedokumente sind Sie verpflichtet, diese auf deren Vollständigkeit zu studieren und zu prüfen (z. B. Flug, Unterkunft, Transfer, allfällig gebuchte Zusatzleistungen). Sie haben sich unverzüglich mit HOLIDAY MAKER TOURS AG bzw. Ihrer Buchungsstelle in Verbindung zu setzen, wenn Sie die Reisedokumente nicht bis spätestens 1 Woche vor Ihrer Abreise erhalten oder diese unvollständig sind bzw. von der Rechnung/Bestätigung abweichen.

5. Haftung

5.1. Im Allgemeinen
Als erfahrener Reiseveranstalter garantieren wir Ihnen im Rahmen unseres eigenen Reiseveranstaltungsangebotes
– eine sorgfältige Auswahl und Überwachung der anderen an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen (Flug- und Schifffahrtsgesellschaften, Busunternehmen, Hotels usw.).
– eine korrekte Katalogbeschreibung zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses
– die fachmännische Organisation Ihrer Reise.
Wir verpflichten uns, das von Ihnen ausgewählte Reisearrangement mit allen erfordelichen Leistungen kataloggemäss im Rahmen der vorliegenden Reise- und Vertragsbedingungen abzuwickeln.Wir weisen darauf hin, das spezielle Kundenwünsche gerne angefragt, aber nicht bestätig oder garantiert werden können.

5.2. Unsere Haftung 

HOLIDAY MAKER TOURS AG entschädigt Sie für den Ausfall oder die unrichtige Erbringung vereinbarter Leistungen oder für Sie zusätzlich entstandene Kosten (unter Vorbehalt von Ziff. 6 und 7), soweit es der HOLIDAY MAKER TOURS AG Reiseleitung oder der örtlichen HOLIDAY MAKER TOURS AG Vertretung nicht möglich war, Ihnen vor Ort eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten und auch kein eigenes Verschulden Ihrerseits vorliegt. Unsere Haftung ist jedoch auf insgesamt den zweifachen Reisepreis beschränkt und erfasst nur den unmittelbaren Schaden. Keine Haftung können wir übernehmen, falls infolge Flugverspätungen oder Streiks Programmänderungen erfolgen müssen. Ebenso haften wir nicht für Programmänderungen, die auf höhere Gewalt, behördliche Anordnungen oder Verspätungen Dritter, für die wir nicht einzustehen haben, zurückzuführen sind.

5.3. Lokale Veranstaltungen und Ausflüge

An den meisten Ferienorten ist es möglich, lokale Veranstaltungen oder Ausflüge zu buchen. Sie beteiligen sich an diesen Veranstaltungen jedoch auf eigene Verantwortung, da in einzelnen Fällen eine Teilnahme aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse mit Problemen verbunden sein kann oder gewisse körperliche Voraussetzungen erfordert. HOLIDAY MAKER TOURS AG kann deshalb für Ausflüge oder Veranstaltungen, die Sie direkt am Ferienort buchen, keine Haftung übernehmen.

5.4. Unfälle und Erkrankungen

HOLIDAY MAKER TOURS AG übernimmt die Haftung für den unmittelbaren Schaden bei Tod, Körperverletzung oder Erkrankung während der Reise, sofern diese von HOLIDAY MAKER TOURS AG oder einem von HOLIDAY MAKER TOURS AG beauftragten Unternehmen (Hotels usw.) schuldhaft verursacht wurde. Bei Todesfall, Körperverletzung oder Erkrankung, welche Sie im Zusammenhang mit Flugtransporten oder mit der Benützung von Transportunternehmen (Bahn, Schiff, Bus, usw.) erleiden, sind die Entschädigungsansprüche der Höhe nach auf die Summen beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen ergeben. Eine weitergehende Haftung von HOLIDAY MAKER TOURS AG ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

5.5. Sicherstellung

Die von Ihnen im Zusammenhang mit der Buchung bezahlten Beträge sind gemäss Bundesgesetz sichergestellt.

6. Beanstandungen

6.1. Ist es nicht möglich, eine Reise wie im HOLIDAY MAKER TOURS AG Katalog versprochen oder mit Ihnen vereinbart durchzuführen, so bemühen wir uns – ohne Übernahme einer Haftung für das Gelingen – um eine Ersatzlösung, damit der objektive Zweck oder Charakter der Reise möglichst beibehalten werden kann.

6.2. Sollten Sie während der Reise Anlass zu Beanstandungen haben, so müssen Sie diese unverzüglich der HOLIDAY MAKER TOURS AG Reiseleitung bzw. dem HOLIDAY MAKER TOURS AG Vertreter oder dem Leistungsträger bekanntgeben. Dies ist eine notwendige Voraussetzung für die spätere Geltendmachung Ihrer Ersatzansprüche und ermöglicht ausserdem, in den meisten Fällen für Abhilfe zu sorgen.

6.3. Sofern die HOLIDAY MAKER TOURS AG Reiseleitung bzw. die örtliche HOLIDAY MAKER TOURS AG Vertretung nicht spätestens innert 48 Stunden eine angemessene Lösung offeriert, können Sie selbst für Abhilfe sorgen. Die dadurch entstehenden Kosten werden Ihnen im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Haftung von HOLIDAY MAKER TOURS AG gegen Beleg ersetzt. Ist die Fortsetzung der Reise oder der Aufenthalt am Ferienort aufgrund schwerwiegender Mängel nicht zumutbar, so müssen Sie unbedingt von der örtlichen HOLIDAY MAKER TOURS AG Vertretung bzw. der HOLIDAY MAKER TOURS AG Reiseleitung oder dem Leistungsträger eine entsprechende Bestätigung darüber, dass Sie reklamiert haben und warum, einholen. Diese sind verpflichtet, den Sachverhalt und Ihre Beschwerde schriftlich festzuhalten.

6.4. Ihr Ersatzbegehren und die Bestätigung der HOLIDAY MAKER TOURS AG Reiseleitung bzw. der HOLIDAY MAKER TOURS AG Vertretung oder des Leistungsträgers ist spätestens innerhalb von 30 Tagen nach den vereinbarten Bedingungen Ihrer Reise schriftlich bei Ihrem Reisebüro oder dem HOLIDAY MAKER TOURS AG Sitz in Zürich einzureichen. Falls Sie diese Bedingungen nicht einhalten, erlischt jeglicher Schadenersatzanspruch.

7. Programmänderungen

7.1. HOLIDAY MAKER TOURS AG behält sich auch in Ihrem Interesse vor, Programme oder einzelne vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel-Typ, Fluggesellschaften, Ausflüge usw.) zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. Insbesondere haftet HOLIDAY MAKER TOURS AG nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf höhere Gewalt, behördliche Massnahmen und Verspätungen von Dritten, für die HOLIDAY MAKER TOURS AG nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind. HOLIDAY MAKER TOURS AG ist jedoch selbstverständlich bemüht, Sie über Änderungen des Reiseprogrammes so früh wie möglich zu informieren.

7.2. Unvermeidbare Mehrkosten, von denen wir beim Abschluss des Reisevertrages auch unter Beachtung der erforderlichen Sorgfalt keine Kenntnis haben konnten,müssen wir Ihnen gegebenenfalls weiterbelasten. Diese Regelung gilt auch für den Fall, dass der Reiseteilnehmer seine Reise vorzeitig abbrechen muss.

7.3. Die Hotelunterkünfte und Transportmittel auf den Rundreisen in unseren Destinationen entsprechen nicht immer europäischen Verhältnissen. Die Reisen werden in Zusammenarbeit mit unseren Partner-Agenturen durchgeführt. Diese behalten sich vor, wenn nötig den Reiseablauf kurzfristig, auch während der Reise, zu ändern. Bei individuellen Rundreisen ohne deutschsprachige Führer sind Kenntnisse der englischen Sprache unbedingt erforderlich.

8. Nichtdurchführung oder Abbruch der Reise durch HOLIDAY MAKER TOURS AG

8.1. In seltenen Fällen ist HOLIDAY MAKER TOURS AG gezwungen, Ihre Reise aus Gründen, die ausserhalb unserer Einwirkungsmöglichkeiten liegen, abzusagen, sei es zu Ihrer Sicherheit oder aus anderen zwingenden Umständen, wie z.B. Nichterteilung oder Entziehung von Landerechten, höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, Unruhe, Streiks usw.. Falls einer dieser Gründe eingetreten ist, werden Sie von HOLIDAY MAKER TOURS AG so rasch wie möglich informiert.

8.2. Einzelne angebotene Reisen basieren auf einer Mindestteilnehmerzahl, die unterschiedlich sein kann. Wird die für Ihre Reise massgebliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist HOLIDAY MAKER TOURS AG berechtigt, diese bis spätestens drei Wochen vor dem festgelegten Reisebeginn zu annullieren. In diesem Falle bemühen wir uns selbstverständlich, Ihnen ein gleichwertiges Ersatzprogramm zu offerieren. Ist dies nicht möglich oder verzichten Sie auf das Ersatzprogramm, so erstatten wir Ihnen alle bereits geleisteten Zahlungen zurück. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

9. Vorzeitiger Abbruch der Reise durch Sie

Falls Sie die Reise aus irgendeinem Grund vorzeitig abbrechen müssen, so kann Ihnen HOLIDAY MAKER TOURS AG den Preis für das Reisearrangement nicht zurückerstatten. Hingegen werden wir allfällige von Ihnen nicht beanspruchte und uns nicht in Rechnung gestellte Leistungen vergüten. Des weiteren empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Rückreisekostenversicherung, die, wenn Sie die Reise aus irgendeinem dringenden Grund (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod von Angehörigen usw.) vorzeitig abbrechen müssen, für die entstehenden Kosten aufkommt. Die HOLIDAY MAKER TOURS AG Reiseleitung bzw. die örtliche HOLIDAY MAKER TOURS AG Vertretung werden Ihnen bei der Organisation Ihrer vorzeitigen Rückreise so weit wie möglich behilflich sein.

10. Pass, Visa, Impfungen

10.1. Der Reisekatalog bzw. die Preisliste enthält Angaben zu den Pass- und Visavorschriften sowie zu den gesundheitspolizeilichen Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt zu beachten sind, und zwar auf dem Stand zum Zeitpunkt der Drucklegung der Reisekataloge. Allfällige danach bekannt werdende Änderungen wird Ihnen HOLIDAY MAKER TOURS AG bzw. Ihre Buchungsstelle bei Vertragsabschluss mitteilen und Ihnen die Fristen zur Erlangung der erforderlichen Dokumente nennen.
Über die geltenden Einreise-Bestimmungen für Bürger von Staaten, die nicht in unseren Informationen erwähnt sind, informiert Sie Ihre Buchungsstelle auf Ihre Bitte hin.
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Buchungsstellen selbstverständlich zur Verfügung. Auf Wunsch besorgt Ihnen Ihr Reisebüro gerne die Einholung allfällig erforderlicher Visa. Die Einholungskosten werden Ihnen in Rechnung gestellt.

10.2. HOLIDAY MAKER TOURS AG kann keine Haftung übernehmen für eine Einreiseverweigerung aufgrund nicht eingeholter oder nicht erhaltener Visa. Für die Einhaltung der vorgeschriebenen Pass-, Visa -, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen sind Sie allein verantwortlich.

11. Flüge

Unsere Kataloge umfassen Reisen mit Flugzeugen des regulären Linienverkehrs. Falls nichts anderes angegeben ist, fliegen Sie bei allen Programmen, die Sie unseren Katalogen entnehmen, in Economy-Klasse. Die publizierten Flugpläne, Fluggesellschaften und Flugzeugtypen können ändern. Mit den Reiseunterlagen erhalten Sie Ihre zu diesem Zeitpunkt gültigen Flugpläne. Diese können jedoch noch kurzfristigen Änderungen unterworfen sein. Falls die Ankunft der Flüge an der Destination nach 13 Uhr erfolgt, ist die erste Leistung des Hotels das Abendessen (sofern im Arrangementpreis inbegriffen). Nach 19.30 Uhr ist die erste Leistung des Hotels die Unterkunft.

11.1. Reisegepäck, Sportgeräte und Sitzplätze

Das kostenloste Freigepäck wird individuell von jeder Fluggesellschaft festgelegt. Die aktuellen Limiten für ihre Gesellschaft erfahren Sie bei Ihrer Buchungsstelle und sind auf Ihrem elektronischen Ticket ersichtlich. Auf Europa-Flüge ist oft kein kostenloses Freigepäck im Flugtarif inklusive. Gerne können wir resp. Ihre Buchungsstelle Ihnen auf Anfrage die verschiedenen Zuschläge für Gepäckaufgabe auf Europa-Flügen angeben. Für Reservation von Sitzplätzen auf allen Flügen kann eine Gebühr anfallen welche je nach Sitzplatz variieren kann. Ihre Buchungsstelle resp. HOLIDAY MAKER TOURS AG informiert Sie auf Anfrage gerne über die Sitzplatzreservations-Gebühren. Auf den meisten Flügen ist zudem der Transport von Übergepäck und Sportgeräten möglich, jedoch nur bei Voranmeldung und gegen Gebühr.

11.2. Tiere 

Auf Voranmeldung kann der Transport im Gepäckraum erfolgen, wobei Sie für Miete oder Kauf des Containers selbst verantwortlich sind. Sie tragen selbst Verantwortung für die Beschaffung der notwendigen Zeugnisse, Gesundheitszertifikate usw..

11.3. Gruppen 

Unsere Gruppenreisen mit Linienflug basieren in der Regel auf Gruppentarifen. Das bedeutet, dass alle Teilnehmer sämtliche Flugstrecken gemeinsam zurückzulegen haben. Abweichungen haben einen Zuschlag zur Folge, der Ihnen auf Anfrage bekanntgegeben wird. Wird die erforderliche Teilnehmerzahl gemäss Katalogausschreibung nicht erreicht, kann die Reise trotzdem durchgeführt werden gegen einen Kleingruppenzuschlag.

12. Sportmöglichkeiten

In vielen unserer Hotels wird eine Anzahl von Sportmöglichkeiten angeboten. Die Kapazität von solchen Einrichtungen befindet sich nicht in allen Fällen in unmittelbarer Nähe des Hotels. Ferner werden oft Anlagen und Einrichtungen benützt, welche Dritten gehören. Diese sind in Zusammenarbeit oder im Auftrag unserer Hotels für die Bereitstellung verschiedener Sportmöglichkeiten besorgt. Auf solche Drittpersonen haben wir verständlicherweise wenig oder überhaupt keinen Einfluss. Wir können deshalb auch nicht garantieren, dass Sie die in unseren Katalogen beschriebenen Sportarten ausgehübt werden können. Falls Sie eine bestimmte Sportart besonders interessiert, so erkundigen Sie sich bitte vor Ihrer Abreise nochmals, inwieweit die Ausübung der betreffenden Sportart während Ihrer Ferienzeit auch tatsächlich möglich ist.

13. Kulturelle Veranstaltungen

Für den Besuch von kulturellen Veranstaltungen ist die rechtzeitige Bestellung der Eintrittskarten unbedingt erforderlich. Für die Bearbeitung verrechnet HOLIDAY MAKER TOURS AG eine Reservationsgebühr. Bestellte Tickets werden nicht zurückgenommen. Buchungen von Pauschalarrangements können nicht vom Erhalt der Tickets abhängig gemacht werden.

14. Sie reisen alleine – Einzelzimmer/Zusatzbett

HOLIDAY MAKER TOURS AG kann bei Rundreisen keine Garantie für Einzelzimmer übernehmen, da in vielen Hotels Einzelzimmer nur in beschränkter Anzahl vorhanden sind. Ist trotz vorliegender Hotelbestätigung an einem Ort kein Einzelzimmer verfügbar, haben Sie das Recht, vom Reiseleiter eine Rückerstattung zu verlangen. Diese besteht jedoch nur aus der Rückvergütung des von Ihnen bereits bezahlten Zuschlags pro Nacht. HOLIDAY MAKER TOURS AG macht Sie darauf aufmerksam, dass unter Umständen die Einzelzimmer trotz teilweise erheblichen Mehrkosten nicht denselben Komfort aufweisen wie Doppelzimmer. Die Ausstattung entspricht nicht immer derjenigen von Doppelzimmern, oder es müssen Einbussen in Bezug auf die Lage in Kauf genommen werden.

In einigen Hotels können in Doppelzimmern auch Zusatzbetten gebucht werden. In Sachen Komfort entsprechen diese Betten allerdings meist nicht den normalen Betten.

15. Datenschutz

15.1 Sammlung von Informationen
Für HOLIDAY MAKER TOURS AG ist der Schutz der Privatsphäre und der persönlichen Daten von grosser Wichtigkeit. HOLIDAY MAKER TOURS AG hält sich bei der Beschaffung und Nutzung von Personendaten an die Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung. Wenn Sie eine Reisebuchung tätigen, werden neben Ihren Kontaktangaben regelmässig zusätzlich folgende Informationen gespeichert: Reisedaten, Reiseroute/Destination, Fluggesellschaft, Hotel, Preis, Kundenwünsche, Informationen über Ihre Mitreisenden, Zahlungsinformationen, Frequent-Flyer-Nummern, Mitglieder-Nummern und weitere spezifische Informationen zu einer allfälligen Mitgliedschaft bei Kooperationspartnern von HOLIDAY MAKER TOURS AG, Geburtsdatum, Nationalität, Sprache, Präferenzen etc. sowie andere Informationen, die Sie uns zur Verfügung stellen. Bei besonderen Umständen (z.B. Unfall während Ihrer Reise etc.) sowie im Falle von Reklamationen können weitere Informationen beschafft und gespeichert werden. Telefongespräche können zur (internen) Qualitätssicherung abgehört oder vorübergehend aufgezeichnet werden.

15.2 Weitergabe an Dritte
Ihre Daten können unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen an Dritte weitergegeben werden, welche diese im Rahmen eines Auftragsverhältnisses für HOLIDAY MAKER TOURS AG oder andere Unternehmen, welche mit HOLIDAY MAKER TOURS AG wirtschaftlich verbunden sind, wobei auch ein Datentransfer ins Ausland erfolgen kann. Ihre Daten dürfen innerhalb von HOLIDAY MAKER TOURS AG und den wirtschaftlich mit HOLIDAY MAKER TOURS AG verbundenen Unternehmen sowie an Kooperationspartner (bei bestehender Mitgliedschaft) weitergegeben und von diesen Unternehmen im selben Ausmass genutzt werden, wie sie HOLIDAY MAKER TOURS AG nutzen kann. Sie werden vertraulich behandelt und anderen Dritten nicht zugänglich gemacht, es sei denn, dass dies zur Geschäftsabwicklung notwendig ist, vom geltenden Recht und namentlich den zuständigen Behörden gefordert wird oder zur Wahrung bzw. Durchsetzung berechtigter Interessen von HOLIDAY MAKER TOURS AG oder anderer mit HOLIDAY MAKER TOURS AG verbundener Unternehmen notwendig ist. Zudem ist HOLIDAY MAKER TOURS AG berechtigt, Ihre Adressdaten an Dritte weiterzugeben, damit diese ihre eigenen Adressdaten oder die Adressdaten weiterer Dritter aktualisieren können. Wenn Sie die Weitergabe Ihrer Adressdaten zum Zweck der Aktualisierung ablehnen, wenden Sie sich dazu bitte an den Kundendienst der HOLIDAY MAKER TOURS AG in Zürich.

15.3 Verwendung der Daten
Die gesammelten Daten werden nach Treu und Glauben bearbeitet und zur Geschäftsabwicklung verwendet. Sie können durch HOLIDAY MAKER TOURS AG oder die mit HOLIDAY MAKER TOURS AG verbundenen Unternehmen auch zur Bereitstellung eines marktgerechten Angebotes sowie zu Analyse-, Marketing- und Beratungszwecken genutzt werden. Somit kann Ihnen HOLIDAY MAKER TOURS AG Angebote und Informationen zukommen lassen, die für Sie persönlich interessant sind. HOLIDAY MAKER TOURS AG ist berechtigt, Ihre Adressdaten zu aktualisieren bzw. bei Dritten aktualisieren zu lassen. Selbstverständlich können Sie die Zusendung von Informationen jederzeit ablehnen. Wenden Sie sich dazu bitte an den Kundendienst der HOLIDAY MAKER TOURS AG in Zürich. Sie können aber auch direkt den am Ende des jeweiligen Newsletters angegebenen Link benutzen. Mit Vertragsabschluss erteilen Sie Ihre Einwilligung dazu.

15.4 Persönlichkeitsprofil und besonders schützenswerte Personendaten
Wir weisen Sie darauf hin, dass die Zusammenstellung der erhobenen Daten ein vom Schweizer Datenschutzgesetz so genanntes „Persönlichkeitsprofil“ darstellen kann (je nach der Art und dem Umfang der vorhandenen Daten). Ein Persönlichkeitsprofil besteht, wenn die Zusammenstellung der Daten die Beurteilung wesentlicher Aspekte Ihrer Persönlichkeit erlaubt. HOLIDAY MAKER TOURS AG ist Inhaber der Datensammlung und kann die Daten an andere mit HOLIDAY MAKER TOURS AG verbundene Unternehmen sowie an Dritte weitergeben, welche diese im Rahmen eines Auftragsverhältnisses für HOLIDAY MAKER TOURS AG oder andere mit HOLIDAY MAKER TOURS AG verbundene Unternehmen bearbeiten, wobei auch ein Datentransfer ins Ausland erfolgen kann. Durch Ihre Buchung erteilen Sie HOLIDAY MAKER TOURS AG und den mit HOLIDAY MAKER TOURS AG verbundenen Unternehmen auch Ihre ausdrückliche Einwilligung zur Bearbeitung eines allfälligen Persönlichkeitsprofils im Rahmen der obengenannten Ziffern 15.2 und 15.3. Unter Umständen kann es auch vorkommen, dass HOLIDAY MAKER TOURS AG über Daten verfügt, die vom Schweizer Datenschutzgesetz als so genannte „besonders schützenswerte Personendaten“ eingestuft werden, z. B. wenn Sie für Ihre Flugreise eine besondere Mahlzeit bestellen, welche Rückschlüsse auf Ihre Glaubensrichtung zulässt, wenn Sie uns über eine Behinderung informieren, von welcher wir zur Planung und Durchführung Ihrer Reise Kenntnis haben müssen oder wenn unsere Vertretung vor Ort Sie bei gesundheitlichen Problemen unterstützt. Diese besonders schützenswerten Daten werden von HOLIDAY MAKER TOURS AG nur zur Geschäftsabwicklung genutzt, eine weitergehende Nutzung findet nicht statt. Mit Ihrer Buchung erklären Sie Ihre ausdrückliche Einwilligung zur Bearbeitung besonders schützenswerter Personendaten zum Zweck der Geschäftsabwicklung durch HOLIDAY MAKER TOURS AG.

15.5 Besonderes betreffend Flugreisen
Auf Verlangen der Behörden bestimmter Länder kann es erforderlich sein, spezifische Daten über Ihre Reise in und aus diesen Ländern aus Sicherheits- und Einreisegründen an diese Behörden zu übermitteln. Sie ermächtigen HOLIDAY MAKER TOURS AG bzw. die jeweilige Fluggesellschaft, zu diesen Zwecken personenbezogene Daten über Sie als Passagier, so genannte „Passenger Name Record (PNR)“ Daten, an diese Behörden zu übermitteln, soweit diese Informationen verfügbar sind. Hierzu gehören z. B. Ihr vollständiger Name, Geburtsdatum, Ihre vollständige Wohnadresse, Telefonnummern, Informationen über Ihre Mitreisenden, Datum der Buchung/Ticketausstellung und beabsichtigtes Reisedatum, alle Arten von Zahlungsinformationen, Ihr Reisestatus und Ihre Reiseroute, Frequent-Flyer-Nummer, Informationen über Ihr Gepäck, alle PNR-Änderungen in der Vergangenheit, usw. Sie nehmen zur Kenntnis, dass diese Daten an Länder übermittelt werden können, in denen der Datenschutz nicht dem Schutzniveau der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung entspricht.

16. Redaktionsschluss

Der Redaktionsschluss erfolgte Ende Juli 2018. HOLIDAY MAKER TOURS AG behält sich Preisänderungen oder Änderungen im Angebot nach diesem Zeitpunkt vor. Es ist deshalb empfehlenswert, sich vor der Buchung mit Ihrem Reisebüro in Verbindung zu setzen. 

17. Europäische Reiseversicherung in Basel

17.1. Annullierungs- und Extrarückreisekosten –Versicherung
Der Abschluss einer Annullierungs- und Extrarückreisekosten-Versicherung ist obligatorisch und wird Ihnen zusammen mit dem Reisearrangement in Rechnung gestellt. Die Versicherungsprämie ist je nach Preis der Reise unterschiedlich.

CHF 29 Prämie für Reisen bis CHF 500 pro Person
CHF 49 Prämie für Reisen bis CHF 1000 pro Person
CHF 59 Prämie für Reisen bis CHF 1500 pro Person
CHF 75 Prämie für Reisen bis CHF 2000 pro Person
CHF 99 Prämie für Reisen bis CHF 3000 pro Person

Die aufgeführten Preise sind für die Versicherung "Clever" für einmalige Reisen. Preise für "Comfort" Versicherungen sowie Preise für Jahresversicherungen auf Anfrage. 

17.2. Bearbeitungsgebühr
HOLIDAY MAKER TOURS AG möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Bearbeitungsgebühr von CHF 100 pro Person, max. CHF 200 pro Auftrag, durch die obligatorische Versicherung nicht gedeckt ist. Diese Spesen sind in jedem Fall von Ihnen zu bezahlen.

17.3. Zusätzliche Versicherung
Die Haftung der Reise- und Transportunternehmer ist beschränkt, diejenige der Fluggesellschaften gestützt auf die bestehenden internationalen Abkommen.

HOLIDAY MAKER TOURS AG empfiehlt Ihnen deshalb, für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen.
Entsprechende Vorschläge für Flug- sowie Reiseunfall- und Reisekranken-Versicherung unterbreiten wir Ihnen zusammen mit den Reiseunterlagen.
Ebenso empfehlenswert ist der Abschluss einer Gepäck-Versicherung. Unterlagen mit den erforderlichen Angaben erhalten Sie in Ihrem Reisebüro.

18. Kontroll- und Schlichtungsstelle

18.1. Vor einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung können Sie den Ombudsman der Schweizer Reisebranche anrufen. Die Stelle ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und uns bzw. dem Reisebüro, bei welchem Sie die Reise gebucht haben, eine ausgewogene und faire Einigung zu erzielen.

18.2. Die Adresse des Ombudsmans lautet:

Ombudsman der Schweizer Reisebranche

Etzelstrasse 42, Postfach, 8038 Zürich
info@ombudsmann.-touristik.ch 
www.ombudsmann-touristik.ch

19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Im vertraglichen Verhältnis zwischen Ihnen und HOLIDAY MAKER TOURS AG ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Klagen gegen HOLIDAY MAKER TOURS AG können nur an seinem Sitz in Zürich angebracht werden.

Preis- und Programmänderungen vorbehalten